Die Schweiz hat sich 2023 entschieden, bis 2050 netto keine Treibhausgas-Emissionen mehr zu haben. Bund, Städte und bundesnahe Betriebe verpflichten sich dabei bereits auf 2040 dazu. Eine Fahrplan für alle Bioterra-Betriebe soll sicherstellen, dass auch sie als Vorbilder in der grünen Branche bis 2040 oder früher dieses Ziel erreichen.
Eine umfangreiche Auseinandersetzung mit dem Thema Netto-Null in einer ERFA, in der Fachgruppe Naturgarten, in der Fachgruppe Biogärtnereien und im direkten Kontakt mit Betrieben hat ergeben, dass die Betriebe wünschen, dass Bioterra einen Netto-Null-Fahrplan für Bioterra-Betriebe entwickelt und 2027 zur Verfügung stellt. Statt dass sich jeder Betrieb alleine dem vom Gesetz vorgeschriebenen Prozess stellen muss, soll eine günstigere Branchenlösung vorhanden sein, mit welche sich Bioterra-Betriebe weiter abheben können. An der ERFA 2025 haben 30 Betriebe einstimmig bestätigt, dass Bioterra-Betriebe bez. Umwelt- und Klimaschutz Vorreiter sein sollen. Dabei sollen die Richtlinien dahingehend erweitert werden, dass Bioterra-Betriebe ab 2040 Netto-Null erreicht haben müssen. Der Fahrplan soll dabei von Produktionsbetrieben, Planungsbüros, Gartenbau-, Gartenunterhalts- und Baumpflege-Betrieben gleichermassen verwendet werden können.
Eine Arbeitsgruppe hat dazu 2026 mit der Agentur Zero Heroes und anderen Fachpersonen zusammen, das Anliegen nochmals tiefgehend geprüft, Empfehlungen zur Finanzierungsmodalität, Ablaufgestaltung, Umsetzung gegeben und potentielle Referenzbetriebe angefragt, welche sich für Analyse, Datenerhebung Berechnung und Tests zur Verfügung stellen. Zugesagt haben
- SKW AG (Grossbetrieb)
- Kunz Gärten (mittelgrosser Betrieb)
- Bolz Gartenbau (Kleinstbetrieb)
- Hospenthal Kägi (grosser Produktionsbetrieb)
Im Frühjahr 2027 soll in mehreren Workshops mit Referenzbetrieben der Fahrplan für alle entwickelt werden.
Zur Erarbeitung eines gesetzeskonformen und an Bioterra-Betriebe angepassten Fahrplans sind rund 35'000 CHF nötig. Zur Finanzierung soll jeder Betrieb beitragen, der sich anschliessen möchte, entsprechend seiner Betriebsgrösse. (50 CHF pro 100 Stellenprozenten). Wenn sich genug Betriebe dazu bis Ende 2026 verpflichten, kann die Erarbeitung im Frühjahr 2027 stattfinden und im Juli für alle Betriebe zur Verfügung stehen.
Sage zu und mach die Erarbeitung einer Lösung für alle möglich!
| Oktober 2025 | ERFA | Fachreferate und Diskussion im Kreis der Anwesenden Betriebe |
| März - Juni 2026 | AG Netto-Null | Arbeitgruppe zur Ausarbeitung der Details |
| Juli - Dezember 26 | Kommunikation | Kommunikation an Planungsbüros, Fachbetriebe und Biogärtnereien über alle verfügbaren Kanäle |
| Januar 27 | Verpflichtung | Fachbetriebe beteiligen sich an Kosten, Workshop wird möglich (oder nicht) |
| Februar - Juni 27 | Erarbeitung | Mit Referenzbetrieben wird ein für alle benutzbarer Fahrplan inkl. Massnahmen erarbeitet |
| ab Juni 27 | Veröffentlichung | Das Resultat wird veröffentlicht |
| Oktober 27 | Implementation | Die ERFAs werden genutzt als Implementationshilfen |
Wie wird der Beitrag berechnet?
Wir teilen die Kosten, welche für die Erarbeitung der Netto-Null-Branchenfahrplans anfallen, durch die Betriebe so auf, dass der einmalige, individuelle Betrag sich an den aktuellen Stellenprozenten orientiert. Grössere Betriebe zahlen somit mehr als Kleinbetriebe und es bleibt für alle tragbar und v.a. viel günstiger als eine individuelle Erarbeitung durch jeden Betrieb.
Wie können neue Betriebe zertifiziert werden, welche noch auf keinem Netto-Null-Absenkpfad sind?
Neue Betriebe müssen ebenfalls bis 2040 Netto-Null erreichen. Betriebe mit Eintritt nach dem 31.12.2026 können den Branchenfahrplan ohne weitere Gebühr nutzen, was das Label und das Netzwerk weiter auszeichnen und stärken wird.
Was wird schlussendlich von den Richtlinien gefordert werden? Ab wann müssen Bioterra-Betriebe Netto-Null erreicht haben?
Die Fachgruppe Naturgarten hat beschlossen, dass dies 2040 sein soll, analog vieler Bundes-Institutionen, Gemeinden und Städten. Die Arbeitsgruppe schlägt dabei einen allgemeinen neuen Passus im Kapitel 2 vor ("Bioterra-Betriebe sind bestrebt, in allen Aspekten ihrer Arbeit Treibhausgas-Emissionen zu vermeiden.") und eine detaillierte in Kapitel 3 ("Alle Bioterra-Betriebe müssen spätestens im Jahr 2040 Netto-Null-Emissionen aufweisen. Alle Betriebe müssen sich ab 2030 zu einem entsprechenden Fahrplan verpflichtet haben oder das Netto-Null-Ziel bereits erreicht haben. Dabei sind mindestens die direkten Emissionen des Betriebes (Scope 1) und die indirekten Emissionen durch die Energieversorgung (Scope 2) zu berücksichtigen. Bis 2050 sind auch die indirekten Emissionen der vorgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) zu berücksichtigen."). Die Fachgruppe Naturgarten hat diese Zusätze positiv vernehmlasst. 2027 wird dies in einer grösseren Richtlinien-Revision dem Zentralvorstand von Bioterra vorgelegt und bei Zustimmung in Kraft gesetzt.
Hinweis; Gemäss Klima- und Innovationsgesetz müssen alle KMUs Netto-Null 2050 erreicht haben. Die Nutzung des Bioterra-Fahrplans ist dabei nicht vorgeschrieben. Es kann auch eine individuelle Lösung oder eine andere Branchenlösung genutzt werden.
Was gilt für bisherige Bioterra-Betriebe, welche nicht von Anfang an mitmachen?
Ab 2030 müssen alle Bioterra-Betriebe auf einem Absenkpfad sein. Dieser darf individuell definiert sein, mit einer Branchenlösung oder dem Netto-Null-Fahrplan für Bioterra-Betriebe. Betriebe mit Eintrittsdatum früher als 31.12.2026, welche sich nicht an den Gestehungskosten des Netto-Null-Fahrplans für Bioterra-Betriebe beteiligen möchten, können sich diesem auch später anschliessen – aus Fairplay zu den gleichen Gestehungskosten. Bioterra nutzt diese Einnahmen dann gezielt für Arbeitsgruppen, die diesbezügliche Weiterentwicklung der Zertifizierung und von Massnahmen und Weiterbildungen zu Netto-Null.
Was gilt für neue Betriebe, welche 2027 und später zertifiziert werden?
Neue, 2027 und später zertifizierte Betriebe wurden nicht vom Netto-Null-Projekten informiert und haben keine Wahl. Sie sollen den Netto-Null-Fahrplan für Bioterra-Betriebe als inklusive Hilfestellung der Betriebsmitgliedschaft und der Zertifikation bekommen. Bioterra möchte damit die Zertifizierung, welche ab 2030 verlangen wird, dass Betriebe auf einem Netto-Null-Fahrplan bis 2040 sind, attraktiver machen, die finanzielle Einsteigsschwelle möglichst niedrig halten und somit mehr Erfolg fürs ganze Netzwerk und das Bioterra-Label an sich haben. Neue Betriebe können 2-Jahre lang als Umstellungsbetrieb zertifiziert sein, bevor sie sich für einen Fahrplan verpflichten müssen.
Muss ich jedes Jahr für den Branchenfahrplan neu bezahlen?
Nein. Die Implementierung und die nötige 5-jährliche Aktualisierung kann selbständig und ohne Agentur oder ähnliches gemacht werden.
Braucht die Anwendung des Branchenfahrplans weitere Begleitung durch ein Beratungsbüro?
Nein. Die Implementierung und die nötige 5-jährliche Aktualisierung kann selbständig und ohne Agentur oder ähnliches gemacht werden.
Kann ich schon vor dem Bioterra-Ziel 2040 Netto-Null erreichen?
Ja und sehr gerne. Sobald Betriebe dies belegt erreichen, stellen wir ein Netto-Null Zusatzlabel für zu Verfügung. Alle Betriebe müssen ab einem in den Richtlinien definierten Datum auf einem Fahrplan sein, dies wird also ein mit dem Label kommunizierter Aspekt sein.
Wie ermittelt ein Betrieb die 100% Emissionen, mit denen er den Absenkpfad startet?
Es können die Emmissionswerte bei Start oder die vorhergehender Jahre genommen werden. Da für alle schlussendlich ein Nullwert angestrebt wird, was die CO2-Äquivalente angeht und regelmässig aktualisiert wird, wo ein Betrieb steht, spielt es nur insofern eine Rolle, dass der Absenkpfad/kurve steiler oder flacher ist. Betriebe, welche schon seit langem an ihrer Nachhaltigkeit arbeiten, erreichen Netto-Null somit rascher, müheloser und kostengünstiger. Gerade bei der Elektrifizierung der Flotte ist ein längerer Zeitraum hilfreich.
Ist es nicht unfair gegenüber Bioterra-Betrieben, welche sich seit Jahrzehnten um die Reduzierung von Emissionen kümmern?
Nein, denn jeder Betrieb muss seine aktuellen Emissionen um 90% senken und die restlichen 10% permament binden, sprich schlussendlich bei Null landen. Für einen Betrieb, der sich seit langem um seinen CO2-Ausstoss kümmert, sind die 90% eine viel kleinere Menge an CO2 als für einen anderen und schneller und günstiger zu erreichen. Null ist für alle gleich, der Weg dorthin für Bioterra-Betrieb viel kürzer.
Kann ich meine Gärten dann als Netto-Null-Gärten oder als klimaneutral bewerben?
Wenn Dein Betrieb Netto-Null erreicht hat, theoretisch ja. Praktisch gesehen, empfehlen wir aber dies gut durchzudenken. Wichtig sind immer die ganzheitliche Nachhaltigkeit, zudem wie die Rest-Emissionen gebunden werden (am Besten mit einem Ansatz, der wiederum Biodiversität fördert). Auch sollte Suffizienz im Auge behalten werden: Nur weil etwas Netto-Null erbaut werden kann, heisst nicht, dass es sinnvoll und nötig ist. Auch ein biodiversitätsarmer Garten kann theoretisch als Netto-Null beworben werden. Eine solche Bewerbung sollte also ein glaubwürdiges, ganzheitliches Modell sein, keine Steilvorlage zu Green- oder White-Washing.
Was z.B. bei einem Stiftungsbetrieb oder einem städtischen Werkhof, der in ein grösseres Ganzes eingebettet ist und vielleicht nicht kann?
Netto-Null muss für den Gartenbau oder die Biogärtnerei bestehen. Dies kann also auch einfach ein Teilbereich einer grösseren Institution sein.
Welche Implementationshilfe bekommen Betriebe?
Die Implementation kann sicher auch selbständig gemacht werden. Zur Hilfestellung werden aber 2027 die ERFAs als Implementations-Workshops genutzt. Ab 2028 ist ein jährlicher Implementations-Workshops für neue Betriebe angedacht.
Absenkpfad
Die Planung bzw. Kurve von Start der Verminderung der Emissionen bis zum Netto-Null-Zieljahr. Je weniger Jahre und je höher die Anfangsemissionen, desto steiler die Abwärtskurve. Im Zieljahr sollen mindestens 90% der anfänglichen Emissionen vermieden und maximal 10% Restemissionen permanent gebunden werden.
Aufbaufad
Die Planung bzw. Kurve von Start der Verminderung der Emissionen bis zum Netto-Null-Zieljahr. Da geschätzt wird, dass nur 90% der Emissionen vermieden werden können, müssen 10% anderweitig permament gebunden werden. Die Menge an Emissionen, die gebunden werden kann dabei in einem Aufbaupfad jedes Jahr bis auf die 10% aufgebaut werden.
Absenkpfad
Eine Planung bzw. Kurve von Start der Verminderung der Emissionen bis zum Netto-Null-Zieljahr. Je weniger Jahre und je höher die Anfangsemissionen, desto steiler die Awärtskurve.
direkte Emissionen
durch den Betrieb verursachte Treibhausgasemissionen («Scope 1»), die insbesondere durch die Verbrennung von Energieträgern sowie durch Prozesse entstehen
indirekte Emissionen
Treibhausgasemissionen, die bei der Bereitstellung der eingekauften Energie («Scope 2») oder Materialien («Scope 3») verursacht werden
Negativemissions-Technologien
Biologische und technische Verfahren, um CO2 aus der Atmosphäre zu entfernen und dauerhaft in Wäldern, in Böden, in Holzprodukten oder in anderen Kohlenstoffspeichern zu binden.
Netto-Null
Netto null bedeutet, dass nur noch so viele Treibhausgase in die Atmosphäre gelangen, wie durch natürliche oder technische Speicher wieder aufgenommen werden. Dazu müssen alle vermeidbaren Emissionen vollständig vermindert werden.
Netto-Null-Ziel
«Netto-Null-Ziel 2040» bedeutet, dass auf die Erreichung dieser Fähigkeit eines Betriebes auf das Jahr 2040 konkret, linear und messbar hingearbeitet wird.
Netto-Null-Emissionen
grösstmögliche Verminderung der Treibhausgas-Emissionen und Ausgleich der Wirkung der verbleibenden Emissionen durch die Anwendung von Negativemissions-Technologien, sprich permanenter Bindung des CO2.
Netto-Null-Fahrplan
Ein Netto-Null-Fahrplan ermöglicht es einem Unternehmen, die eigene Dekarbonisierung bis zum Netto-Null-Ziel vorausschauend zu planen. Dafür sind die Emissionen in einer umfassenden Treibhausgasbilanz zu erfassen und es ist festzulegen, wie sie effektiv auf Netto-Null reduziert werden. Mehr dazu: https://www.itinero.admin.ch/de/netto-null-fahrplaene
Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit
Beschreibt den Zweck, die Begriffe und Ziele des Gesetzes für den Bund und Sektoren der Wirtschaft,
Verordnung zum Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (Klimaschutz-Verordnung, KIV)
Beschreibt die Berechnung, Ausgestaltung des Fahrplans btw. Absenk- und Aufbaupfades sowie der Massnahmen und Wirkungsberichten. Dazu kommen im Anhang 1 wichtige Begriffsklärungen zu vor- und nachgelagerten Emissionen.
Itinero: Netto-Null-Fahrpläne
Beschreibt übersichtlich, was Fahrpläne beinhalten müssen (basierend auf der KIV)
Corporate Footprint Calculator
Ein Excel-Kalkulator in deutsch, italienisch und französisch, der die Quantifizierung der Treibhausgas-Emissionen eines Unternehmens erleichtern soll. Die Berechnungen können als Grundlage für individuelle Netto-NUll-Fahrpläne verwendet werden.
Am 18. Juni 2023 haben die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative) angenommen. Der Bund muss nun dafür sorgen, dass die Treibhaus-Emissionen der Schweiz bis zum Jahr 2050 Null betragen, indem sie vermindert und durch sogenannte "Negativ-Emissionen" ausgeglichen werden und nach 2050 sogar übertroffen werden.
Die Zwischenziele für die schweizerische Industrie sind die um 50% bis 2040 und 90% bis 2050. Das bedeutet, dass mindestens 90% der direkten und indirekten Emissionen vermieden und maximal 10% der Emissionen ausgeglichen bzw. permanent abgespeichert werden müssen ("Netto-Null"). Emissionen durch vor- oder nachgelagerte Dritte sind hierbei nicht obligatorisch mitzurechnen (aber durchaus internationaler Standard). Soweit möglich müssen die Ziele durch Emissions-Verminderung in der Schweiz erreicht werden. Die Berechnungen müssen nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen (Empfehlungen durch das BAFU) erfolgen.
Bund, bundesnahe Betriebe und Kantone müssen dabei eine Vorbildfunktion wahrnehmen und Netto-Null bis 2040 erreichen. Viele Städte schliessen sich dieser Vorbildfunktion an, was die Emissionen ihrer Verwaltungen oder sogar Betriebe angeht. Einige Städte haben sogar frühere Netto-Null-Ziele für das gesamte Stadtgebiet festgelegt als vom Gesetz (2050) vorgegeben:
- 2037: Basel, Bern,
- 2040: Luzern, Meilen, Olten, Winterthur, Zürich
- 2045: Aarau, Rapperswil
- 2047: Fribourg
Dabei werden neben den direkten und indirekten Emissionen auch die Emissionen berücksichtigt, die vor- und nachgelagert durch Dritte verursacht werden (also auch durch GaLa-Bau oder Pflanzenproduktion). Entsprechender Druck auf Planung, Ausführung und Produktion entsteht bereits heute.
Das Erstellen und das mindestens 5-jährige Aktualisieren eines überprüfbaren Netto-Null-Fahrplans, manchmal auch Absenkpfad oder Dekarbonsierungsplan genannt ist dabei nicht obligatorisch, jedoch rechtlich empfehlenswert für Unternehmen, welche öffentlich werben wollen, sich Richtung Klimaneutralität zu bewegen und gesetzlich obligatorisch für Finanzunternehmen. Eine seriöser Dekarbonisierungsplan stellt zudem langfristig auch einen Firmenwert dar bei einer Übergabe oder Verkauf.
Hier werden ab 2027 Fachartikel zur Verfügung stehen.




